öffentlich-rechtlicher Nachweis für den Bauantrag

öffentlich-rechtlicher Nachweis für den Bauantrag

Das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien. Zum öffentlich-rechtlichen Nachweis im Zuge eines Bauantrages zählen die Einhaltung des Gesamtenergiebedarfes, des baulichen Wärmeschutzes, der Nutzung erneuerbarer Energien sowie des sommerlichen Wärmeschutzes. Die Einhaltung der Anforderungen werden gegenüber der Behörde mit Hilfe der sog. Erfüllungserklärung nach §92 GEG bestätigt.

  • Quellen

    öffentlich-rechtlicher Nachweis für den Bauantrag:

    Bild: https://wirtschaft.hessen.de/sites/wirtschaft.hessen.de/files/2022-06/geg_erfuellungserklaerung_bestand.pdf

    Text: inhaltlich angelehnt an https://www.saarland.de/mibs/DE/portale/bauenundwohnen/informationen/bauaufsicht-technik/energieeinsparung/energieeinsparung.html

    ... mehr: Ina Planungsgesellschaft, Inputvortrag gesetzliche Rahmenbedingungen GEG, 19.02.22

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